 | Erleichterungen und Verschärfungen ab 2011
Neue Regeln für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Unternehmer sind grundsätzlich zur Erstellung von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als EUR 30.000,- müssen ihre UVA derzeit nur vierteljährlich erstellen. Diese (Vorjahres-)Umsatzgrenze für die vierteljährliche UVA wird ab 2011 von EUR 30.000,- auf EUR 100.000,- erhöht. Unternehmer mit einem Umsatz 2010 von bis zu maximal EUR 100.000,- sind im Jahr 2011 daher nur mehr vierteljährlich zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet.
Dieser Erleichterung steht allerdings eine Verschärfung bei der UVA-Einreichung beim Finanzamt gegenüber. Nach derzeitiger Rechtslage müssen Unternehmer die erstellte UVA nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn der Vorjahresumsatz mehr als EUR 100.000,- beträgt; andernfalls ist die erstellte UVA lediglich bei den Aufzeichnungen des Unternehmers aufzubewahren. Parallel zur Anhebung der Umsatzgrenze für die vierteljährliche UVA-Erstellung von EUR 30.000,- auf EUR 100.000,- wird die Umsatzgrenze für die verpflichtende Einreichung der UVA beim Finanzamt ab 2011 von derzeit EUR 100.000,- auf EUR 30.000,- gesenkt.
Eine weitere Verbesserung gibt es für Kleinunternehmer mit Umsätzen bis zu EUR 30.000.-. Diese sind bekanntlich (unecht) steuerbefreit, müssen aber trotzdem – auch wenn sie keine Umsatzsteuer zu entrichten haben – derzeit bei einem Jahresumsatz von mehr als EUR 7.500,- eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Die Grenze, ab der Kleinunternehmer eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt einreichen müssen, wird ab 2011 von EUR 7.500,- auf EUR 30.000,- angehoben
Zusammenfassend gelten daher für UVA und Jahreserklärung die folgenden Regeln:
bis 2010:
|
Vorjahresumsatz
|
UVA-Zeitraum
|
Verpflichtung zur UVA-Einreichung
|
Verpflichtung zur Abgabe USt-Jahreserklärung
|
|
|
|
bis EUR 30.000,-
|
vierteljährlich
|
nein
|
ja wenn > EUR 7.500,-
|
|
|
über EUR 30.000,- bis EUR 100.000,-
|
monatlich
|
nein
|
ja
|
|
|
über EUR 100.000,-
|
monatlich
|
ja
|
ja
|
|
ab 2011:
|
Vorjahresumsatz
|
UVA-Zeitraum
|
Verpflichtung zur UVA-Einreichung
|
Verpflichtung zur Abgabe USt-Jahreserklärung
|
|
|
|
bis EUR 30.000,-
|
vierteljährlich
|
nein
|
nein
|
|
|
über EUR 30.000,- bis EUR 100.000,-
|
vierteljährlich
|
ja
|
ja
|
|
|
über EUR 100.000,-
|
monatlich
|
ja
|
ja
|
|
22.07.2010
zurück
|