Neu in Österreich - „Advance Ruling“ ab 2011:
Wer fragt, gewinnt
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 wird ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit gesetzt: Ab 2011 werden nämlich verpflichtende Rechtsauskünfte durch den Fiskus (sogenannte „Advance ruling“) in Form von so genannten „Auskunftsbescheiden“ auch in Österreich möglich sein. In der steuerpolitischen Diskussion wurde die bis 2010 fehlende Möglichkeit von verbindlichen Rechtsauskünften immer wieder als großer Nachteil für den Wirtschaftsstandort Österreich angeprangert.
Damit besteht erstmals ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer rechtsverbindlichen Auskunft für einen geplanten (noch zu verwirklichenden) Sachverhalt. Allerdings kann ein verbindlicher Auskunftsbescheid nur in Zusammenhang mit Rechtsfragen im Bereich Umgründungen, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreisen beantragt werden, wenn an der Auskunftserteilung in Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Damit sollen zumindest besonders komplexe Gebiete des Steuerrechts abgedeckt werden.
Keine Anfrage ohne ExpertInnen
Der Antrag auf Auskunftserteilung muss eine umfassende Darstellung des beabsichtigten Sachverhalts (zB der geplanten Umgründung) und der damit verbundenen Rechtsfragen enthalten. Wenn der geplante und angefragte Sachverhalt dann ohne wesentliche Abweichungen tatsächlich so umgesetzt wird, besteht ein Rechtsanspruch, dass der Fiskus diesen Sachverhalt dann auch entsprechend der erteilten Auskunft steuerlich behandelt. Ohne Beratung durch Ihre CONSULTATIO-ExpertInnen wird ein Ersuchen um Auskunft wohl nicht sinnvoll sein.
Das anfragende Unternehmen selbst ist nicht zwingend daran gebunden, was im Auskunftsbescheid steht. Es kann also in seiner steuerlichen Beurteilung davon abweichen. Allerdings wird eine anders lautende eigene Beurteilung bei einer nachfolgenden Betriebsprüfung wohl nur schwer durchsetzbar sein.
Die Kehrseiten: Kosten und Sicherheit
Der (erste) Haken an der Sache: Die Auskunft kostet etwas. Je nach Vorjahresumsatz des Antragstellers ist ein Verwaltungskostenbeitrag von EUR 1.500,- bis maximal EUR 20.000,- (bei Umsätzen über EUR 38,5 Mio.) zu bezahlen. Gesellschaften, die einem Konzern angehören, der nach unternehmensrechtlichen Vorschriften einen Konzernabschluss aufstellen muss, zahlen unabhängig vom Umsatz immer EUR 20.000,- pro Auskunft. Der Kostenbeitrag richtet sich also nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand für die Lösung des Rechtsproblems, sondern es wird eine reine umsatzabhängige „Wertgebühr“ vom Fiskus „in Rechnung gestellt“.
Zudem erlischt der Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Behördenverhalten, wenn sich der tatsächliche Sachverhalt und/oder die Abgabengesetze ändern bzw. wenn der Auskunftsbescheid „offensichtlich“ unrichtig ist. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse mit Unterstützung Ihrer CONSULTATIO-ExpertInnen ist daher unverzichtbar.
22.07.2010
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